Wettbewerbs- und Kartellrecht
Das Wettbewerbsrecht ist häufig ein wesentlicher Aspekt bei
Unternehmensfusionen und Übernahmen. LETTE berät ihre
Mandanten bei Fragen des Notifizierungsverfahrens im Vorfeld von Fusionen
und bei der Vorbereitung und Erstellung aller notwendigen Unterlagen
einschließlich der Beantragung sogenannter no action letters (Bescheinigung
keiner entgegenstehenden Anhängigkeit) und sogenannter advance ruling
certificates (Bescheinigungen über den Stand des Verfahrens). Gleichsam
werden wir für unsere Mandanten bei der Verteidigung gegen oder bei
Unterstützung für bestimmte Transaktionen durch schriftliche und mündliche
Vertretung bei Regulierungsbehörden und bei Gericht tätig.
Unsere Anwälte versehen die Mandanten mit allen
erforderlichen Informationen zu täglichen wettbewerbsrechtlichen Fragen
bezüglich Marketing, Werbung, Verkauf und Vertrieb ihrer Produkte und
Dienstleistungen. |