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Gläubigerschutz und Insolvenzrecht

Wir sind sowohl für Gläubiger als auch für Schuldner tätig und decken sämtliche Bereiche dieses Gebietes ab: Geltendmachung von Ansprüchen, Realisierung von Sicherheiten an beweglichem und an unbeweglichem Vermögen, Anträge auf Durchführung von Konkurs- und Insolvenzverfahren, Rechte und Pflichten von Treuhändern, Konkursverwaltern und anderen Beteiligten sowie Erwerb von Vermögensgegenständen aus der Hand dieser Personen.

Insolvenzen über verschiedene Rechtsordnungen hinweg sind häufiger geworden, und die Gerichte neigen mehr denn je zur Zusammenarbeit, um auf faire und gerechte Weise die Interessen der beteiligen Parteien zu berücksichtigen. Trotzdem kommt es oft zu wichtigen, nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten, da die Anwendung von unterschiedlichem Recht und unterschiedlichen Verfahren zu widersprüchlichen Ergebnissen führen kann.

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