Gläubigerschutz und Insolvenzrecht
Wir sind sowohl für Gläubiger als auch für Schuldner tätig
und decken sämtliche Bereiche dieses Gebietes ab: Geltendmachung von
Ansprüchen, Realisierung von Sicherheiten an beweglichem und an
unbeweglichem Vermögen, Anträge auf Durchführung von Konkurs- und
Insolvenzverfahren, Rechte und Pflichten von Treuhändern,
Konkursverwaltern und anderen Beteiligten sowie Erwerb von
Vermögensgegenständen aus der Hand dieser Personen.
Insolvenzen über verschiedene Rechtsordnungen hinweg sind
häufiger geworden, und die Gerichte neigen mehr denn je zur Zusammenarbeit,
um auf faire und gerechte Weise die Interessen der beteiligen Parteien zu
berücksichtigen. Trotzdem kommt es oft zu wichtigen, nicht vorhersehbaren
Schwierigkeiten, da die Anwendung von unterschiedlichem Recht und
unterschiedlichen Verfahren zu widersprüchlichen Ergebnissen führen kann. |