Gesellschafts- und Handelsrecht
Der überwiegende Teil der Tätigkeit von LETTE ist dem Gebiet des Gesellschafts- und Handelsrechts zuzuordnen. Zu
unseren Mandanten gehören Unternehmen jeder Größenordnung und Nationalität
sowie Privatpersonen, die in Geschäftsaktivitäten involviert sind. Wir
vertreten multinationale wie nationale Unternehmen, die ihre
Geschäftsaktivitäten im Ausland entfalten, und sind spezialisiert auf die
besonderen Bedürfnisse ausländischer Unternehmen und Geschäftsleute, die
Geschäftsaktivitäten in einer anderen Rechtsordnung aufbauen oder
betreiben wollen.
Unser Service umfaßt:
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Beratung in Bezug auf Geschäftsstrukturen,
Unternehmensgründungen, Kapitalausstattung/ Kapitalbedarf,
Restrukturierung, Errichtung von Zweigstellen, Unternehmensführung und
Beachtung von gesetzlichen Regulierungsbestimmungen,
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Strukturierung von Geschäftsbeziehungen sowie Entwurf und
Durchführung von geschäftlichen Vereinbarungen einschließlich
Personengesellschafts- und Aktionärsvereinbarungen sowie Joint-Venture-,
Vertriebs-, Vertretungs-, Lizenz- und Herstellerverträgen,
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Beratung in Angelegenheiten der Unternehmensfinanzierung,
bei Börsengängen, gesicherter Finanzierungen und Aushandlung von
Kreditmodalitäten einschließlich des Entwurfs und Abschlusses von
Darlehensverträgen, Sicherungsabreden und anderer Voraussetzungen, die
zur Aufstellung von Kredit- und Finanzarrangements erforderlich sind und
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Unterstützung unserer Mandanten in allen Aspekten von
Geschäftsübernahmen, von der Vorbereitung des “letter of intent” (Absichtserklärung)
bis zur “legal due diligence” (rechtliche Unternehmensprüfung) sowie
beim Entwurf und der Aushandlung von Vermögens- und Anteilskaufverträgen
entsprechend den tagesgeschäftlichen Bedürfnissen unserer Mandanten.
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