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Gesellschafts- und Handelsrecht

Der überwiegende Teil der Tätigkeit von LETTE ist dem Gebiet des Gesellschafts- und Handelsrechts zuzuordnen. Zu unseren Mandanten gehören Unternehmen jeder Größenordnung und Nationalität sowie Privatpersonen, die in Geschäftsaktivitäten involviert sind. Wir vertreten multinationale wie nationale Unternehmen, die ihre Geschäftsaktivitäten im Ausland entfalten, und sind spezialisiert auf die besonderen Bedürfnisse ausländischer Unternehmen und Geschäftsleute, die Geschäftsaktivitäten in einer anderen Rechtsordnung aufbauen oder betreiben wollen.

Unser Service umfaßt:

  • Beratung in Bezug auf Geschäftsstrukturen, Unternehmensgründungen, Kapitalausstattung/ Kapitalbedarf, Restrukturierung, Errichtung von Zweigstellen, Unternehmensführung und Beachtung von gesetzlichen Regulierungsbestimmungen,

  • Strukturierung von Geschäftsbeziehungen sowie Entwurf und Durchführung von geschäftlichen Vereinbarungen einschließlich Personengesellschafts- und Aktionärsvereinbarungen sowie Joint-Venture-, Vertriebs-, Vertretungs-, Lizenz- und Herstellerverträgen,

  • Beratung in Angelegenheiten der Unternehmensfinanzierung, bei Börsengängen, gesicherter Finanzierungen und Aushandlung von Kreditmodalitäten einschließlich des Entwurfs und Abschlusses von Darlehensverträgen, Sicherungsabreden und anderer Voraussetzungen, die zur Aufstellung von Kredit- und Finanzarrangements erforderlich sind und

  • Unterstützung unserer Mandanten in allen Aspekten von Geschäftsübernahmen, von der Vorbereitung des “letter of intent” (Absichtserklärung) bis zur “legal due diligence” (rechtliche Unternehmensprüfung) sowie beim Entwurf und der Aushandlung von Vermögens- und Anteilskaufverträgen entsprechend den tagesgeschäftlichen Bedürfnissen unserer Mandanten.

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