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Fusionen und Übernahmen

Die Abwicklung von Unternehmenstransaktionen ist der Schwerpunkt der gesellschaftsrechtlichen Tätigkeit von LETTE. Fusionen und Übernahmen erfordern naturgemäß ein fachübergreifendes Arbeiten von Rechtsanwälten mit Erfahrungen in unterschiedlichen Rechtsbereichen. Unsere jahrelange Erfahrung, die richtige Mischung von Fähigkeiten und Ressourcen sowie eine unbedingte Konzentration auf praktische Resultate gewährleisten, daß komplexe Transaktionen in sämtlichen Phasen von der Planung bis zum Abschluß reibungslos vonstatten gehen.

Typischerweise schließt die Beratung bei Fusionen und Übernahmen folgende Punkte ein:

  • Zusammenarbeit mit dem Mandanten mit dem Ziel, bei der Transaktion die effektivste Vorgehensweise sicherzustellen,

  • Vorbereitung von Absichtserklärungen,

  • Koordinierung der notwendigen rechtlichen Unternehmensprüfung im Vorfeld,

  • Aushandlung und Entwurf von Verträgen und anderer Dokumente,

  • Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Auflagen und Beschaffung von Genehmigungen und Zustimmungen,

  • Beratung von Mandanten bei der Übernahme von Kapitalgesellschaften und der Vorbereitung von Übernahmeangeboten und ähnlichen Dokumenten,

  • Vertretung von Mandanten bei Wertpapierkommissionen, Gerichten und sonstigen Gremien,

  • Beratung von Mandanten in Finanzierungsfragen,

  • Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung von Transaktionen,

  • Abwicklung der notwendigen Eintragungen und

  • Berichterstattung gegenüber dem Mandanten und Abwicklung von Angelegenheiten nach Abschluß des Geschäfts.

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