Fusionen und Übernahmen
Die Abwicklung von Unternehmenstransaktionen ist der
Schwerpunkt der gesellschaftsrechtlichen Tätigkeit von LETTE. Fusionen und Übernahmen erfordern naturgemäß ein
fachübergreifendes Arbeiten von Rechtsanwälten mit Erfahrungen in
unterschiedlichen Rechtsbereichen. Unsere jahrelange Erfahrung, die
richtige Mischung von Fähigkeiten und Ressourcen sowie eine unbedingte
Konzentration auf praktische Resultate gewährleisten, daß komplexe
Transaktionen in sämtlichen Phasen von der Planung bis zum Abschluß
reibungslos vonstatten gehen.
Typischerweise schließt die Beratung bei Fusionen und
Übernahmen folgende Punkte ein:
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Zusammenarbeit mit dem Mandanten mit dem Ziel, bei der
Transaktion die effektivste Vorgehensweise sicherzustellen,
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Vorbereitung von Absichtserklärungen,
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Koordinierung der notwendigen rechtlichen
Unternehmensprüfung im Vorfeld,
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Aushandlung und Entwurf von Verträgen und anderer
Dokumente,
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Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Auflagen und
Beschaffung von Genehmigungen und Zustimmungen,
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Beratung von Mandanten bei der Übernahme von
Kapitalgesellschaften und der Vorbereitung von Übernahmeangeboten und
ähnlichen Dokumenten,
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Vertretung von Mandanten bei Wertpapierkommissionen,
Gerichten und sonstigen Gremien,
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Beratung von Mandanten in Finanzierungsfragen,
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Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung von
Transaktionen,
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Abwicklung der notwendigen Eintragungen und
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Berichterstattung gegenüber dem Mandanten und Abwicklung
von Angelegenheiten nach Abschluß des Geschäfts.
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