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Erbrecht und VermögensverwaltungLETTE repräsentiert zahlreiche vermögende Privatpersonen und Familien. Wir beraten diese in allen Aspekten ihrer Vermögensangelegenheiten ganz nach ihren individuellen Wünschen und unter Berücksichtigung aller relevanten rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen in allen betroffenen Rechtsordnungen. Dabei ist es unser Ziel, alle rechtlichen Möglichkeiten der Steuerersparnis auszuschöpfen, ohne dabei die praktischen Schwierigkeiten außer Acht zu lassen, die sich in einem komplexen geschäftlichen oder familiären Zusammenhang ergeben können. Nach der Aufsetzung eines Vermögensplans kann dessen Durchführung Unternehmensrestrukturierungen, Testamentsentwürfe, Eheverträge, Treuhandverträge und andere Dokumente beinhalten, deren rechtliche Folgen in einer Vielzahl von Rechtsordnungen bedacht werden müssen. Unsere Kenntnis verschiedener Steuer- und Rechtssysteme ermöglicht es uns, die Vorteile von Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, die sich beispielsweise aus dem Zusammenwirken anglo-amerikanischer und kontinentaleuropäischer Rechtstraditionen ergeben können. |
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